Nachstehende Bedingungen gelten für das Vertragsverhältnis von Orga Consult e.G. und dem Vertragspartner/ Auftraggeber. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn Sie von Orga Consult e.G. schriftlich bestätigt werden.
Sämtliche bei Orga Consult e.G. im Rahmen des Auftrags entstehenden Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, Rechte an Lichtbildern, Markenrechte, Geschmacks oder Gebrauchsmusterrechte sowie wettbewerbsrechtliche Leistungsschutzrechte, verbleiben bei Orga Consult e.G.. Die Einräumung der daraus entstehenden Nutzungsrechte an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich als einfaches Nutzungsrecht. Sie gehen nur auf den Auftraggeber über, soweit der Vertragszweck dies erfordert. Die Einräumung darüber hinausgehender Nutzungsrechte ist schriftlich zu vereinbaren. Das gleiche gilt bei Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Orga Consult e.G. hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und im Impressum als Urheber genannt zu werden mit der Formulierung „Design by Orga Consult e.G.“. Bei Websites sind das Logo von Orga Consult e.G. und ein Back-Link auf Orga-Consult.com im Impressum einzufügen erforderlich. Das Gleiche gilt für sämtliche Unterlagen (Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) die im Rahmen der Vertragsanbahnung und ab Vertragsabschluss übergeben werden. Eine Bearbeitung von Originalen und Reproduktionen setzt stets die Einwilligung von Orga Consult e.G. voraus. Alle Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Orga Consult hat das Recht die entstandenen Projekte innerhalb des eigenen Portfolios zu zeigen.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung (1-4) berechtigt Orga Consult e.G., eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Den Nachweis eines im Einzelfall höheren Schadens behält sich Orga Consult e.G. vor.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. Der Auftraggeber versichert, dass von ihm zu Verfügung gestellte Lichtbilder, Grafiken oder andere Gegenstände frei von Rechten Dritter sind bzw. er die entsprechenden Nutzungsrechte innehat. Er stellt Orga Consult e.G. insoweit von den Ansprüchen Dritter frei und trägt bei Rechtsverletzungen die damit verbundenen Kosten.
Für den Umfang der von Orga Consult e.G. zu erbringenden Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Orga Consult e.G. maßgebend. Falls keine Auftragsbestätigung vorliegt, gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen für das Zustandekommen eines Vertrages.
Änderungen des Vertragsgegenstandes, insbesondere hinsichtlich der Art und Weise der grafischen und textlichen Leistungserbringung z.B. aus technischen Gründen bleiben Orga Consult e.G. vorbehalten, soweit der Vertragsgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
Im Falle des Kundenauftrages an Orga Consult e.G. zur Schaltung oder Buchung von Werbemitteln (Anzeigen etc.) in Werbeträgern, wird ein gesonderter schriftlicher Vertrag abgeschlossen.
Bei Änderungen des Auftrages durch den Kunden oder sonstigen durch den Kunden verursachten Verzögerungen hat Orga Consult e.G. ein Recht auf Vergütung der entstehenden Mehrkosten. Diese Mehrkosten werden gesondert in Rechnung gestellt und erforderlichenfalls die Liefertermine neu disponiert.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von Orga Consult e.G. bestrittener Gegenansprüche des Kunden sind nicht statthaft.
Orga Consult e.G. behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen vor, bis sämtliche Forderungen von Orga Consult e.G. aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden beglichen sind. Der Kunde haftet für Untergang oder Beschädigung und hat das Vorbehaltsgut auf eigene Kosten zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Orga Consult e.G. unverzüglich zu benachrichtigen und die Dritten über das Eigentum von Orga Consult e.G. aufzuklären.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Unkaufrechts. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anzuwenden.
Vergütung: Die Vergütung der Waren und Leistungen von Orga Consult e.G. erfolgt mangels anderer schriftlicher vertraglicher Übereinkunft in 3 Teilen. 40 % des Honorars sind bei Vertragsschluss fällig. 50 % des Honorars nach Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die Orga Consult e.G. bevor die Programmierung beginnt. (Präsentationshonorar). 10 % des Honorars nach Abnahme des Werkes. Reisekosten und Spesen werden generell separat berechnet. Bei besonderen Kosten durch Vorleistungen von Orga Consult e.G. wie erheblicher Materialaufwand, ist ein entsprechender Vorschuss zu vereinbaren und zu leisten.
Die genannten Liefertermine sind ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Fixtermine. Kommt der Kunde mit Zahlungen – bei Vereinbarung von Teilzahlung mit der 1. Rate – in Verzug, so werden die noch ausstehenden Teilzahlungen sofort fällig. Orga Consult e.G. kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verzugszinsen werden mit 5 % p.a. über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch mit 8 % p.a. bei Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen berechnet.
Orga Consult e.G. gewährleistet, dass die gelieferten Erzeugnisse und Leistungen technisch einwandfrei sind. Sofern der Liefer- und Leistungsgegenstand aufgrund von Fehlern, insbesondere wegen schlechten Materials oder mangelhafter oder nicht vertragsgemäßer Ausführung unbrauchbar ist oder wird oder in seiner Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt ist oder wird, wird Orga Consult e.G. nach Wahl Von Orga Consult den Mangel nachbessern oder angemessene Minderung der Preises anbieten. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen. Die Verjährungsfrist für die obigen Gewährleistungsansprüche beträgt ebenfalls zwölf Monate. Weitere Ansprüche des Kunden gegen Orga Consult e.G. aus Gewährleistung sind ausgeschlossen, außer im Falle der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes von Orga Consult e.G. und seinen Subunternehmern, insbesondere der Ersatz von nicht am Liefer- oder Leistungsgegenstand selbst entstandenen Schäden oder Mangelfolgeschäden sowie von sonstigen indirekten Schäden oder Folgeschäden, wie entgangenem Gewinn oder Schäden wegen Produktionsausfalls oder verminderter oder weggefallener Werbewirksamkeit oder Nutzungsmöglichkeit. Dies gilt nicht für Personenschäden. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Mängel oder Schäden, die durch fehlerhafte, ungenaue oder unzureichende Angaben oder Vorgaben des Kunden oder durch nicht von Orga Consult e.G. oder deren Erfüllungsgehilfen zu verantwortende Fehler der Druckunterlagen, insbesondere wenn diese vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, entstehen oder wenn der Kunde die Rüge offenkundiger Fehler von zur Freigabe oder Abnahme vorgelegten Satzfahnen, Reinzeichnungen oder Andrucken unterlässt.
Schadensersatzansprüche vertraglicher und deliktischer Natur und Ansprüche auf Freistellung nach Produkthaftungsansprüchen Dritter sind, außer im Fall des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt bleibt unberührt. Hinsichtlich zum Leistungsumfang der Orga Consult e.G. gehörender wesentlicher Lieferungen und Leistungen Dritter haftet Orga Consult e.G. erst nach fruchtlosem gerichtlichen Vorgehen des Kunden gegen solche Dritte, zu welchem Zweck Orga Consult e.G. seine Ansprüche gegen die Dritten an den Kunden abtreten wird.
Logo-Erstellung und Markenrechte: Orga Consult e.G. haftet nicht dafür, dass das von uns entworfene Logo frei von Rechten Dritter ist. Der Auftrag umfasst keine Recherche nach älteren Schutzrechten Dritter. Um ein etwaiges Risiko zu verringern, empfehlen wir die Durchführung einer Recherche. Orga Consult e.G. erstellt Logos, übernimmt aber nicht ohne weiteren, gesonderten, schriftlichen Auftrag die Markenrecherche zu ähnlichen oder gleichen Bildmarken. Dies muss durch eine Markenrechtskanzlei durchgeführt werden. Orga Consult e.G. bietet diese Leistung gerne gesondert an und vergibt den Auftrag an eine Kanzlei – diese Leistung ist nicht automatisch inklusive.
Die Lagerung von zur Anwendung gekommenen Druckvorlagen oder anderer Güter erfolgt nur auf ausdrücklichen Auftrag des Kunden.
Erfüllungsort ist mangels anderer schriftlicher Vereinbarung der Firmensitz der Orga Consult e.G.. Gerichtsstand ist Berlin.